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Vinyl-Bodenbeläge im DGNB-System

Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), der Fachverband der Hersteller elastischer Bodenbeläge (FEB) und VinylPlus Deutschland haben ein gemeinsames Informationspapier zur Bewertung von Vinyl-Bodenbelägen im Rahmen des DGNB-Systems erstellt.

Demnach können Vinyl-Bodenbeläge aufgrund des Halogengehalts von PVC den Nachweis für die Qualitätsstufe 4 des Kriteriums ENV1.2 „Risiken für die lokale Umwelt“ nicht über die hierfür maßgebliche Norm DE-UZ 120 führen. Für das Erreichen der Qualitätsstufe 4 besteht jedoch eine alternative Nachweismöglichkeit durch die Nutzung von Streichkriterien, sofern die Kriterien der Qualitätsstufe 3 erfüllt sind.

Vinyl-Bodenbeläge stehen somit grundsätzlich der Bewertung des Kriterium ENV1.2 mit Qualitätsstufe 4 nicht entgegen. Diese ist für die höchsten Auszeichnungsstufen Gold und Platin auf Gebäudeebene zudem nicht zwingend erforderlich: Für Platin ist im Kriterium ENV1.2 die Qualitätsstufe 3 ausreichend.

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