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Stellungnahme zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

VinylPlus Deutschland hat zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fristgerecht Stellung genommen.

Das Bundesumweltministerium hatte den Entwurf Ende Juni vorgelegt und den beteiligten Kreisen bis zum 7. August 2026 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf setzt insbesondere Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie weitere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

In dem mit den Arbeitskreisen Verwertung und Wissen abgestimmten Papier wird die vorgesehene technologieoffene Einordnung sowohl werkstofflicher als auch chemischer Recyclingverfahren in die Abfallhierarchie grundsätzlich positiv bewertet. Gleichzeitig spricht sich VinylPlus Deutschland gegen die Einführung eigenständiger nationaler Definitionen dieser Verfahren aus. Der europäische Recyclingbegriff ist bereits technologieneutral ausgestaltet und umfasst beide Verfahren. Zusätzliche nationale Begriffsbestimmungen würden zu Rechtsunsicherheiten, Bürokratie und Inkonsistenzen mit dem europäischen Rechtsrahmen führen.

Darüber hinaus regen wir die Einführung einer übergreifenden Legaldefinition für Sekundärrohstoffe an. Diese sollte neben Rezyklaten auch weitere zirkuläre Rohstoffe, beispielsweise Nebenprodukte sowie massenbilanziell attribuierte Sekundärrohstoffe aus dem chemischen Recycling, umfassen.

Kritisch zu bewerten ist die vorgesehene Verpflichtung zur Bestellung von Abfallbeauftragten für Organisationen der Produktverantwortung und Betreiber von Rücknahmestellen. Für etablierte Rücknahmesysteme ohne eigene Abfallbehandlungsanlagen würde diese Regelung zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen, ohne einen entsprechenden Mehrwert für den Umweltschutz zu schaffen.

Dr. Alexander Kronimus