EU-Kommission: DINP und DIDP sind sicher für die Nutzung in allen derzeitigen Verbraucheranwendungen

Am 31. Januar 2014 hat die Europäische Kommission ihre Ergebnisse zur Neubewertung der Beschränkung der hochmolekularen Phthalate DINP und DIDP in Spielzeug und Babyartikeln, die von Kindern in den Mund genommen werden können, veröffentlicht und damit die im August letzten Jahres vorgestellten Ergebnisse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bestätigt.

Basierend auf der umfassenden Bewertung der ECHA und ihrer Experten aus allen EU Mitgliedsstaaten, ist die Europäische Kommission zu dem Schluss gekommen, dass zwar die Beschränkungen für Spielzeug und Babyartikel, die von Kindern in den Mund genommen werden können, bestehen bleiben sollen. In allen anderen Anwendungen hingegen ist kein Risiko identifiziert worden, dass weitere Schritte zur Verminderung der Exposition von DINP und DIDP notwendig macht.

Die AGPU begrüßt die aktuelle Klarstellung aus Brüssel. In der Vergangenheit wurden immer wieder verschiedene Weichmacher ohne Differenzierung in einen Topf geworfen. Darüber hinaus wurden immer wieder Stoffe als PVC-Weichmacher bezeichnet, die in PVC keine Verwendung finden. In Europa werden als Weichmacher in PVC-Produkten heute fast ausschließlich die von EU Kommission als sicher beurteilten hochmolekularen Phthalate DINP und DIDP sowie Spezialweichmacher verwendet, wie die Statistik des Europäischen Verbandes für Weichmacher und Zwischenprodukte (ECPI) belegt.

„Dank jahrelanger Forschung und verbesserter Rezepturen hat die Industrie in Europa Weich-PVC in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Produkte wie Dachbahnen, Kabel und Leitungen, Bodenbeläge und Tapeten sind kontinuierlich weiter entwickelt worden und basieren auf nachhaltigen Inhaltsstoffen. Flexible PVC-Produkte sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken und auch in Zukunft unverzichtbar. Sie zeichnen sich durch ihre lange Lebensdauer aus, sind wirtschaftlich, sicher und hochwertig“, so AGPU-Geschäftsführer Thomas Hülsmann. Sowohl die Beurteilung der ECHA als auch der jüngste Beschluss der EU-Kommission seien ein deutlicher Beleg für diesen Fortschritt.

Die vier Jahre andauernde wissenschaftliche Bewertung umfasste neben einem öffentlichen Konsultationsprozess auch eine unabhängige Bewertung durch den Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA, welcher sich aus anerkannten Experten aller 28 Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Berichterstatter war der deutsche Toxikologe Professor Dr. med. Helmut Greim aus München. Der 396-Seiten-Report der ECHA-Wissenschaftler beinhaltete eine Analyse der möglichen Exposition von DINP und DIDP aus allen Quellen und Produkten, einschließlich Nahrung, Hautkontakt, Innenraumluft und Hausstaub, Kleidung, Lebensmittel, PVC-Böden, Fahrzeuginnenräumen usw. Ausdrücklich wurden mögliche Gefährdungen für Kinder und für Erwachsene untersucht.

Zu den Feststellungen der ECHA gehört die Aussage, es sei keine Gefahr durch eine mögliche Kombination der Wirkungen von DINP und DIDP über die Nahrungsaufnahme oder über die Innenraumluft und Hausstaub zu erwarten.

Weiterführende Dokumente:
ECHA-Report
Papier der EU-Kommission
Webseite ECPI
FAQ zum Thema Weich-PVC